Lizenz der „Einmalnutzung“

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BilderBuffet-Lizenzvereinbarung für Werke unter der Lizenz der „Einmalnutzung“

Dies ist ein rechtlich bindender Vertrag (der „Vertrag“) zwischen Lizenznehmer und Bilderbuffet (nach AGB). Dieser Vertrag gilt für jede Lieferungsform des Lizenzmaterials („Werke“) bezieht sich auf Lizenzen, welche über das Web ausgestellt werden. Durch die Bestellung einer Lizenz bestätigt der Lizenznehmer, das, dass er gemäß den vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen voll geschäftsfähig ist.

 

1. Definitionen

1.1.       „Werke“ beziehungsweise „Lizenzmaterial“ bezieht sich auf Bilder oder andere visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht, eingetragene Marke, Patent oder andere gewerbliche Schutzrechte geschützt ist und das einer Lizenz von BilderBuffet an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Jeder Bezug in diesem Vertrag auf das Lizenzmaterial bezieht sich auf jedes einzelne Werk des Lizenzmaterials sowie auf das Lizenzmaterial als Ganzes.

1.2.       „Lizenznehmer“, bedeutet die natürliche oder juristische Person, die eine vertragsgegenständliche Lizenz erwirbt oder, soweit sie nicht mit dem Käufer identisch ist, die natürliche oder juristische Person, die beim Kauf als Lizenznehmer, bzw. Kunde benannt und als solcher in der Rechnung ausgewiesen wird.

1.3.       „Käufer“ bedeutet die natürliche oder juristische Person, die die vertragsgegenständliche Lizenz im Namen eines dritten Lizenznehmers erwirbt.

1.4.       „Vervielfältigung“ und „Vervielfältigen“ bedeuten jede Form von Veröffentlichung oder Kopie von Werken oder Teilen von Werken, unabhängig über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial ganz oder zu Teilen enthalten.

1.5.       „Rechnung“ bezeichnet das per Computer erstellte oder vorgedruckte Rechnungsformular von BilderBuffet, das unter anderem das Lizensmaterial mit jeweils zugehöriger Lizenz und zugehörigem Preis enthält. Die Rechnung ist Bestandteil dieser Vereinbarung, und alle Verweise auf diese Vereinbarung schließen die Rechnung mit ein.

 

2. Rechte, Pflichten und Einschränkungen

2.1.       „Bilderbuffet gewährt dem Lizenznehmer unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages erfüllt, ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares Recht zur einmaligen Nutzung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials gemäß 2.2 oder 2.3..

2.2.       „Als einmalige Nutzung ist die Verwendung in digitaler Form, zum Beispiel als Hintergrundbild, auf genau ein Gerät und eventueller Sicherungskopien beschränkt, dessen Inhaber der Lizenznehmer ist. Das Nutzungsrecht ist nicht auf ein anderes Gerät übertragbar und das Lizenzmaterial darf nicht materialisiert werden. Das Lizenzmaterial ist unwiederherstellbar von dem Gerät zu löschen, wenn der Inhaber des Gerätes gewechselt wird.

2.3.       „Das Lizenzmaterial darf zur einmaligen Herstellung genau eines Endproduktes genutzt werden und hierfür in jeglicher Form materialisiert, zum Beispiel als Poster gedruckt, werden. Nach der Erstellung des Endproduktes sind das Lizenzmaterial und jegliche Sicherungskopien unwiderruflich zu löschen. Das erstellte Endprodukt darf in keiner Form reproduziert werden.

2.4.       „Soweit der Käufer eine Lizenz für Lizenzmaterial stellvertretend oder im Namen des Lizenznehmers erwirbt, sichert der Käufer hiermit ausdrücklich zu vom Lizenznehmer bevollmächtigt worden zu sein, in seinem Namen zu handeln und uneingeschränkt befugt ist, den Lizenznehmer rechtlich an diesen Vertrag zu binden. Wenn der Lizenznehmer eine solche Berechtigung anschließend bestreitet, so haftet der Käufer in jeder Hinsicht für die Nichteinhaltung dieses Vertrags durch den Lizenznehmer. Der Käufer wird hiermit nicht von seiner Pflicht zur Begleichung der Lizenzgebühr befreit.

2.5.       „Der Lizenznehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass das Lizenzmaterial (separat vom Endprodukt, in das es eingebunden ist) nicht durch Dritte heruntergeladen, extrahiert, weitergegeben oder als einzelne Datei darauf zugegriffen werden kann.

2.6.       „Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet Endprodukte zu verkaufen, zu lizenzieren oder in Umlauf zu bringen, in denen das Lizenzmaterial so enthalten ist, dass sich Dritte dadurch dazu befugt oder aufgefordert fühlen, das Lizenzmaterial als separate Datei herunterzuladen, zu extrahieren oder zu öffnen.

2.7.       „Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet das Lizenzmaterial auf Internetseiten zu verwenden oder darzustellen.

2.8.       „Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch auf implizierte Weise erklären, dass er der Urheber eines visuellen Werks ist, dessen künstlerische Komponenten in erheblichem Umfang vom Lizenzmaterial abgeleitet sind.

2.9.       „Das Lizenzmaterial darf nicht in pornografischer, rechtswidriger oder anstößigen Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Lizenzmaterialien oder Inhalten, verwendet werden. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften verpflichtet.

2.10.       „Die Einbindung von Lizenzmaterial in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von BilderBuffet untersagt.

2.11.       „ BilderBuffet stellt alle Informationen und Metainformationen zu den Werken nach besten Wissen und Gewissen zur Verfügung, jedoch übernimmt BilderBuffet keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen und Metainformationen.

2.12.        „Die Entstellung oder sonstige Beeinträchtigung vom Lizenzmaterial, welche berechtigte geistige oder persönliche Interessen am Werk, oder Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen beeinträchtigen, sind untersagt.

 

3. Sonstige Vertragsbedingungen

3.1.       Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird hierdurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen nicht beeinflusst. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.

 

4.        Beschränkte Garantie und Haftungsbeschränkungen

4.1.       BilderBuffet gewährleistet dazu berechtigt zu sein, die Lizenzmaterialien auf der Internetseite zu lizenzieren.

4.2.       BilderBuffet garantiert für auf dem Lizenzmaterial abgebildeten, erkennbaren Personen eine dementsprechende Anzahl an Modelreleases (Verträge) vorliegen zu haben.

4.3.       BilderBuffet garantiert nicht, dass sie Lizenzen, Rechte oder Genehmigungen erhalten hat bezüglich des Gegenstands, der in den Lizenzmaterialien dargestellt ist, seien es Logos, Designs, Architektur, Möbel, Personen oder andere Dinge. Auf solche Gegenstände könnten Urheberrechte, Warenzeichen, Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zutreffen und der Lizenznehmer ist allein verantwortlich, zu entscheiden, ob eine Zulassung von Dritten erforderlich ist, und wenn ja, für den Erhalt dieser Zulassung zu sorgen.

4.4.       Jede anderweitige ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung in Bezug auf das Lizenzmaterial oder seine Übermittlungssysteme wird von BilderBuffet ausgeschlossen.

4.5.       Wenn ein Dritter Ansprüche gegen die Nutzung von Material des Lizenznehmers geltend macht, ist der Lizenznehmer aufgefordert, darüber BilderBuffet sofort schriftlich zu informieren. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs besteht für den Lizenznehmer das einzige Rechtsmittel in der Vertragskündigung gegen eine Erstattung der im Vertrag festgelegten Gebühr, die er bereits bezahlt hat. Dem Lizenznehmer entstehen bei Anwendung dieser beschränkten Garantie keine anderen Rechte oder Ansprüche irgendeiner Art.

4.6.       BilderBuffet haftet nicht für Schäden oder wirtschaftliche Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf operativen Verlust, entgangenen Gewinn, Verlust von Daten, Verlust von Materialien oder andere indirekte wirtschaftliche Verluste, die als Folge der Nutzung der Lizenzmaterialien oder der Internetseite auftreten können. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass Systemausfall, Nichtverfügbarkeit, Verzögerungen, Störungen oder Hacking der Internetseite auftreten können.

4.7.       BilderBuffet haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten Feuer, Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen und andere Störungen außerhalb der Kontrolle von BilderBuffet.

4.8.       Die Haftung von BilderBuffet beschränkt sich immer auf einen Betrag in Höhe der Gebühr, die der Lizenznehmer im Jahr, wo der Schaden aufgetreten ist, bezahlt hat und auf einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr, seit dem der Lizenznehmer zum letzten Materialien herunter geladen hat.

4.9.       Für alle Beschränkungen und Ausschlüsse gilt insbesondere der Absatz 3.1.

 

5. Urheberrecht

5.1.       Dem Lizenznehmer werden mit der Einräumung der Lizenz aus diesem Vertrag keinerlei Eigentums- oder Urheberrechte an dem Lizenzmaterial übertragen. Dem Lizenznehmer werden keinerlei anderen Rechte eingeräumt, als in diesem Vertrag festgelegt.

 

6. Änderungen

Bilderbuffet behält sich vor, diese Lizenzbedingungen ohne Nennung von Gründen, jederzeit zu ändern. Bekanntgegeben werden Änderungen auf der Internetseite oder/und per Email an die bekannten Kontaktadressen.

 

7. Preise

Insofern nicht anders angegeben sind Preise in € ohne MwSt. angegeben. BilderBuffet behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor.

 

8. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

Der Lizenznehmer und der Käufer stimmen zu, dass sie Rechnungen von BilderBuffet in elektronischer Form an die mit dem BilderBuffet Konto des Lizenznehmers und/oder Käufers verknüpfte E-Mail-Adresse erhalten. Wird die Rechnung nicht vollständig innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beglichen, steht es BilderBuffet frei, auf den ausstehenden Betrag bis Eingang der Zahlung eine Bearbeitungsgebühr von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen geringeren Betrag zu erheben.

 

9. Anwendbares Recht

Streitigkeiten werden in Übereinstimmung mit dem deutschen Recht entschieden.

 

 

Stand: September 2013

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